Bildungsurlaub – Anerkennung als Weiterbildung

Der 29. Deutsche Krebskongress wurde von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gemäß
§ 11 des Berliner Bildungsurlaubsgesetz als Veranstaltung zur beruflichen Weiterbildung anerkannt.

Den entsprechenden Beschluss finden Sie hier.

Teilnahmebestätigung

Die Teilnahmebestätigung erhalten Sie bei Verlassen des Kongresses an der Registrierung in der Halle 11.1.